ANSATZ

Die Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist ein Angebot für Personen ab 17 Jahren, die nicht in der Lage sind, selbständig zu wohnen und zu leben, die aber auch nicht mehr in ihrem bisherigen sozialen Umfeld leben können. Zunehmend zeigt sich die Tendenz, dass insbesondere junge Menschen den Anforderungen einer selbständigen Lebensführung nicht gewachsen sind. Defizite in Bereichen wie z.B. Haushaltsführung, Geldverwaltung oder soziale Kontaktfähigkeit gefährden die Entwicklung dieses Personenkreises.

Durch die sozialpädagogische Beratung und Betreuung sollen die vorhandenen Defizite aufgearbeitet werden.

Eine Aufnahme in die Betreuung erfolgt in Anlehnung an die §§ 41 SGB VIII und 53/54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 SGB IX sowie 67/68 SGB XII.

Der Schwerpunkt liegt in der sozialpädagogischen Beratung sowie Betreuung in angemieteten bzw. eigenen Einzel- und Gruppenwohnungen.